Inkontinenzversorgung und Kassenabrechnung
Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen zur Inkontinenzversorgung von Privatpersonen. Sie suchen Inkontinenzartikel für eine gewerbliche Einrichtung? Dann finden Sie hier weitere Informationen.
Wir beraten, betreuen und beliefern Patienten jeden Alters und deren pflegende Angehörige. Als Vertragspartner vieler Kranken- und Pflegekassen können wir Hilfsmittel auf Rezept liefern und diese mit den zuständigen Kassen abrechnen. Darüber hinaus liefern wir alle Artikel aus unserem Sortiment auch auf Rechnung an Privatpersonen.
Bei der Rezeptabrechnung wird dem Patienten jegliche Arbeit im Zusammenhang mit der Kassenabrechnung abgenommen. Unsere Fachberater kümmern sich um die Kostenzusage der jeweiligen Kassen und rechnen den Kassenanteil direkt mit der Krankenpflegekasse ab.
Krankenkassen
Die Rezeptabrechnung für Inkontinenzprodukte ist mit folgenden Krankenkassen möglich:
- Alle Privaten Kassen
- Alle BKK's
- AOK Nordwest
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Rheinland-Pfalz
- Bahn-BKK
- Barmer GEK
- BIG direkt gesund
- HKK
- IKK Classic
- IKK Süd
- Knappschaft
- Krankenkasse für den Gartenbau
- LKK
- Techniker Krankenkasse
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Jeder Versicherte der einen Pflegegrad (früher: Pflegestufe)hat, hat Anspruch auf einen Zuschuss seiner Pflegekasse für „ Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“. Dieses Budget beträgt 40 Euro pro Monat, aktuell 60 Euro. Zu den bezuschussten Pflegehilfsmitteln gehören vor allem Bettschutzeinlagen zur Einmalverwendung, Hand- und Flächendesinfektionsmittel und Schutzkleidung wie z. B. Handschuhe und Mundschutz. Bettschutzeinlagen zur Mehrfachverwendung (waschbar) sind ebenfalls abrechenbar.
Nähere Informationen sowie die Formulare für die Beantragung bei der Pflegekasse erhalten Sie direkt bei unseren Fachberatern im Innendienst.Die Abrechnung der „zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel“ (Produktgruppe 51 und 54) ist mit jeder Pflegekasse möglich.

Fragen und Antworten
Gerade im Bereich Gesundheitswesen – Rezeptabrechnung kommen häufig Fragen auf. Einige haben wir hier für Sie zusammengestellt und beantwortet. Wenn Sie auf die Frage klicken, öffnet sich eine Antwort.
Sie haben weitere Fragen, die hier nicht beantwortet wurden? Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
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Welche Angaben muss das Rezept bei Inkontinenz enthalten?
Für eine längerfristige Versorgung muss es das Wort „Dauerverordnung“ enthalten
Wichtige Angaben sind außerdem:
• die Art und Größe des Produktes,
• die täglich oder monatlich benötigte Verbrauchsmenge,
• die Diagnose. -
Was ist eine Hilfsmittelnummer?
Wird ein Hilfsmittel zur medizinischen Versorgung zugelassen, erhält es eine Hilfsmittelnummer. Diese Nummern sind in verschiedene Gruppen unterteilt.
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Welche Produkte werden von der Krankenkasse übernommen?
Ausschließlich zugelassene Hilfsmittel mit einer Hilfsmittelnummer.
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Wann habe ich Anspruch auf Pflegehilfsmittel und wie beantrage ich diese?
Mit Einstufung in ein Pflegegrad hat der Pflegebedürftige ab Pflegegrad I Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Einfach folgenden Antrag ausdrucken, ausfüllen und an Bäumer schicken.
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Was ist eine wirtschaftliche Aufzahlung (Eigenanteil)?
Sie können, anstelle der von der Krankenkasse zur Verfügung gestellten Versorgung, ein Produkt aus dem Premium - Sortiment wählen, diese Produkte sind allerdings mit einer privaten Zuzahlung verbunden, dem sogenannten Eigenanteil.
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Was ist zu tun, wenn man von der gesetzlichen Zuzahlung befreit ist?
Bei einer Veränderung Ihrer Situation (zum Beispiel Anschriftenänderung, Änderung des Bedarfes, vollständige Genesung, Kassenwechsel) informieren Sie uns bitte per Post, Fax, E-Mail oder telefonisch.
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Ab wann muss ich keine gesetzliche Zuzahlung mehr bezahlen?
Wenn Sie uns eine Kopie Ihrer Befreiung zugeschickt haben, wird ab dem Tag des Eingangs bei Bäumer bis zum Ende des Befreiungszeitraums keine Zuzahlung mehr berechnet.
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Gesetzliche Zuzahlung
Wie in der Apotheke die Rezeptgebühr wird auch für aufsaugende Inkontinenzartikel eine gesetzliche Zuzahlung erhoben. Sie entspricht 10 % der Kassenleistung, ist begrenzt auf max. 10 Euro. Die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 % der Rechnungssumme ist bei Dauerverordnungen monatlich zu entrichten, nicht nur einmalig pro Rezept.
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Wie lange gilt eine Verordnung?
Das hängt von der Genehmigung bzw. vom Rezept ab.
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Was ist zu tun, wenn sich die persönliche Situation ändert?
Bei einer Veränderung Ihrer Situation (zum Beispiel Anschriftenänderung, Änderung des Bedarfes, vollständige Genesung, Kassenwechsel) informieren Sie uns bitte per Post, Fax, E-Mail oder telefonisch.